Vernehmlassung zur Klimaschutz-Verordnung (KIV)
Der Bundesrat hat am 24. Januar 2024 die Vernehmlassung zur neuen Klimaschutzverordnung (KlV) eröffnet. Diese Verordnung setzt das im JUni 2023 vom Schweizer Stimmvolk angenommene Klima- und Innovationsgesetz um. Im Fokus stehen ein Impulsprogramm für klimafreundliche Gebäude sowie die Förderung innovativer Technologien und Prozesse, die zur Reduzierung von Treibhausgasen beitragen. Zudem soll mit dieser Verordnung die Schweiz besser vor den Folgen des Klimawandels geschützt werden.
Die Vernehmlassung lief bis zum 1. Mai 2024 und die neuen Bestimmungen sollen am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Insbesondere für Unternehmen im Kanton Zug könnten sich spannende Fördermöglichkeiten eröffnen, beispielsweise im Bereich energieeffizienter Bauprojekte. Sobald die Verordnung in Kraft tritt, informieren wir Sie über die daraus entstehenden Chancen und Möglichkeiten.
Erfahren Sie mehr in der Medienmitteilung des Bundesrates vom 24.01.2024
Neues kantonales Energiegesetz im Kanton Zug
Am 1. Februar 2024 trat das neue Energiegesetz des Kantons Zug in Kraft, eines der fortschrittlichsten in der Schweiz. Es verfolgt das Ziel, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Besonders für Neubauten gilt neu die Pflicht, einen Teil des benötigten Stroms selbst zu erzeugen.
Für Bauherren und Planer bringt das Gesetz zahlreiche Neuerungen mit sich, auf die sie sich einstellen müssen. Zuger Unternehmen erhalten dadurch Anreize, in energieeffizientes und nachhaltiges Bauen zu investieren.
Erfahren Sie mehr in der Medienmitteilung des Kantons Zug vom 25.01.2024
Neue EU-Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte
Die am 18. Juli 2024 in Kraft getretene neue Ökodesign-Verordnung der EU (ESPR) ersetzt die bisherige Richtlinie aus dem Jahr 2005. Mit dem Ziel, den ökologischen Fussabdruck von Produkten zu minimieren, verschärft die Verordnung die Anforderungen an den gesamten Produktlebenszyklus. Neu werden digitale Produktpässe eingeführt, die Informationen zum Energieverbrauch und zur Nachhaltigkeit eines Produktes zugänglich machen.
Auch Schweizer Unternehmen, die in die EU exportieren, müssen die strengeren Anforderungen erfüllen und transparent über die Umweltauswirkungen ihrer Produkte informieren.
Erfahren Sie mehr in der Mitteilung des Deutschen Umwelt Bundesamtes vom 03.07.2024