(function(w,d,s,l,i){w[l]=w[l]||[];w[l].push({'gtm.start': new Date().getTime(),event:'gtm.js'});var f=d.getElementsByTagName(s)[0], j=d.createElement(s),dl=l!='dataLayer'?'&l='+l:'';j.async=true;j.data-privacy-src= 'https://www.googletagmanager.com/gtm.js?id='+i+dl;f.parentNode.insertBefore(j,f); })(window,document,'script','dataLayer','GTM-TT2FGPX');
headerbild-blogbeitrag-wissensbeitrag-klimagesetz

Headerbilder Blogbeiträge KCZ+ (33)

Veröffentlicht am: 5. August 2025

Klimaziel 2050: Was das neue Bundesgesetz für Unternehmen bedeutet

Mit dem im Januar 2025 in Kraft getretenen Klima- und Innovationsgesetz (KIlG) beginnt für die Schweiz ein neues Kapitel in der Klimapolitik. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen in der ganzen Schweiz und stellt auch Zuger Betriebe vor neue Anforderungen. Erstmals ist gesetzlich vorgeschrieben, dass sowohl direkte als auch indirekte Treibhausgasemissionen bis spätestens 2050 auf Netto-Null reduziert werden müssen.

Was bisher freiwillig war, wird nun zur Pflicht. Wer frühzeitig aktiv wird, kann nicht nur Risiken verringern, sondern auch gezielt neue Chancen nutzen.

Was verlangt das Gesetz konkret?

Das KlG verpflichtet sämtliche Schweizer Unternehmen, unabhängig von ihrer Grösse oder Branche, dazu, ihre direkten Emissionen (Scope 1) sowie jene aus der Energieversorgung (Scope 2) klimaneutral zu gestalten.

Netto-Null wird somit zur verbindlichen Zielmarke für die unternehmerische Entwicklung. Unternehmen, die ihren CO₂-Fussabdruck frühzeitig bestimmen, verschaffen sich Vorteile bei regulatorischen Anforderungen, bei Finanzierungsfragen und im Wettbewerb.

CHF 1,2 Milliarden Förderung für innovative Lösungen

Der Bund stellt insgesamt 1,2 Milliarden Franken zur Verfügung, um Investitionen in innovative Technologien und Prozesse zur Emissionsminderung zu fördern. Die Laufzeit beträgt sechs Jahre. Förderfähig sind unter anderem industrielle Umstellungen, Gebäudeoptimierungen und neue Energielösungen.

Voraussetzung für die Förderung ist ein sogenannter Netto-Null-Fahrplan. Dieser enthält:

  • eine aktuelle CO₂-Bilanz
  • ein realistisches Reduktionsziel
  • einen konkreten Massnahmenplan

Orientierung durch Richtlinien und digitale Tools

Für Betriebe ohne branchenspezifische Roadmaps stehen hilfreiche Leitlinien zur Verfügung:

Das Bundesamt für Energie stellt zusätzlich einen kostenlosen CO₂-Rechner zur Verfügung. Damit können Unternehmen ihre Emissionen einfach und nachvollziehbar ermitteln.

Zuger Unternehmen, die noch keinen eigenen Netto-Null-Fahrplan haben oder nicht durch einen bestehenden Branchenfahrplan abgedeckt sind, finden hier weitere Informationen: Dekarbonisierung sowie Förderung neuartiger Technologien

Unterstützung für Zuger Unternehmen

Gerade für KMU kann der Einstieg in die Dekarbonisierung herausfordernd sein. Die Klima Charta Zug+ unterstützt Sie:

  • bei der Erstellung Ihrer CO₂-Bilanz
  • bei der Entwicklung geeigneter Massnahmen
  • bei der Prüfung von Fördermöglichkeiten
  • beim Einstieg in die Klimatransformation

So gehen Sie nicht nur erste Schritte, sondern schaffen regulatorische Sicherheit und unternehmerischen Mehrwert.

Jetzt aktiv werden

Sie möchten wissen, wo Ihr Unternehmen aktuell steht und welche nächsten Schritte sinnvoll sind? Dann buchen Sie ein kostenloses Erstgespräch mit unserem Team. Wir beraten Sie individuell, praxisnah und mit Blick auf Ihre Realität.

Jetzt kostenloses Erstgespräch buchen!